Landratsamt Cham

Sozialwesen

Anlage 5

zum Antrag auf Leistungen für Bildung und Teilhabe

Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben

(Bestätigung des Leistungsanbieters/Vereins)

Hier gelangen Sie zu den Hinweisen zur Anlage 5!

Antrag für das Kind / den Jugendlichen / die Jugendliche

(nicht älter als 18 Jahre)


Vom Leistungsanbieter / Verein auszufüllen:

Angaben zu den Aktivitäten

Soweit ein Familienbeitrag möglich ist, ist dieser Betrag und die Anzahl der aktiven Familienmitglieder anzugeben!

Angaben zum Leistungsanbieter / Verein

Ansprechpartner/in für Rückfragen:

Wie geht es weiter?

 

Bitte drucken Sie die Anlage 5 aus und lassen Sie diese vom entsprechenden Verein / Leistungsanbieter ausfüllen. Anschließend senden Sie die Anlage 5 zusammen mit ihrem Antrag auf Leistungen für Bildung und Teilhabe an das Landratsamt Cham. Nutzen Sie hierzu das Webformular, können Sie den Antrag dort hochladen.

 

Alternativ können Sie den Antrag mit der Anlage 5 auch per Post an

 

Landratsamt Cham
Sozialwesen

Rachelstraße 6

93413 Cham

 

oder per E-Mail an

 

melissa.mueller@lra.landkreis-cham.de

 

senden.

 

Wenn noch Angaben oder Dokumente nötig sein sollten, werden wir uns bei Ihnen melden.

 

Der Bescheid wird Ihnen postalisch an die angegebene Adresse zugeschickt.

Für Sie fallen keine Kosten an.