Landratsamt Cham

Sozialwesen

Anlage 3.1

zum Antrag auf Leistungen für Bildung und Teilhabe

Ergänzende angemessene Lernförderung

Hier gelangen Sie zu den Hinweisen zur Anlage 3.1!

Antrag für das Kind / den Schüler / die Schülerin

Vom Nachhilfelehrer auszufüllen:

Angaben zur Lernförderung

Das oben genannte Kind bzw. der / die Jugendliche soll im folgendem Zeitraum an der Nachhilfe teilnehmen:

Angaben zum Nachhilfelehrer / Nachhilfeinstitut


Wie geht es weiter?

 

Bitte drucken Sie die Anlage 3.1 aus und lassen Sie diese vom Nachhilfelehrer ausfüllen. Anschließend senden Sie die Anlage 3.1 zusammen mit ihrem Antrag auf Leistungen für Bildung und Teilhabe und der Anlage 3 an das Landratsamt Cham. Nutzen Sie hierzu das Webformular, können Sie den Antrag dort hochladen.

 

Alternativ können Sie den Antrag mit der Anlage 3 und 3.1 auch per Post an

 

Landratsamt Cham
Sozialwesen

Rachelstraße 6

93413 Cham

 

oder per E-Mail an

 

melissa.mueller@lra.landkreis-cham.de

 

senden.

 

Wenn noch Angaben oder Dokumente nötig sein sollten, werden wir uns bei Ihnen melden.

 

Der Bescheid wird Ihnen postalisch an die angegebene Adresse zugeschickt.

Für Sie fallen keine Kosten an.