Landratsamt Cham
Sozialwesen
Hier gelangen Sie zu den Hinweisen zur Anlage 3!
Vorname
Name
Geburtsdatum
Geschlecht
Bestätigung des Antragstellers:
Name der Schule
Klasse
Adresse
Postleitzahl
Ort
Ich bin damit einverstanden, dass das Landratsamt Cham die für die Prüfung des Anspruchs auf Lernförderung erforderlichen Daten bei der Schule einholt und entbinde dazu die betreffenden Lehrer für Rückfragen von der Schweigepflicht.
Ich werde die Bestätigung der Schule selbst beibringen.
Für eventuelle Rückfragen des Leistungsträgers bei der Prüfung des Anspruchs auf Lernförderung entbinde ich folgende Lehrkraft von der Schweigepflicht:
Leistungen nach § 35a des Achten Buches Sozialgesetzbuch (SGB VIII) durch das zuständige Amt für Jugend und Familie (z.B. Dyskalkulie, Legasthenie) werden erbracht
Hinweis:
Bitte fügen Sie dem Antrag eine Kopie des letzten Zeugnisses bzw. ein aktuelles Notenblatt der Schule bei.
Bestätigung der Schule zum Lernförderbedarf:
Unterrichtsfach/-fächer, in denen Lernförderbedarf besteht
Umfang der Lernförderung
im Umfang von
für das Unterrichtsfach
für einen Zeitraum von
längstens bis zum Ende des Schuljahres
Bestehen geeignete kostenfreie Angebote:
Ansprechpartner/in für Rückfragen:
Vorname des Ansprechpartners
Nachname des Ansprechpartners
Telefonnummer
E-Mail
Wie geht es weiter?
Bitte drucken Sie die Anlage 3 aus und lassen Sie diese von der entsprechenden Schule ausfüllen. Anschließend senden Sie die Anlage 3 und 3.1 zusammen mit ihrem Antrag auf Leistungen für Bildung und Teilhabe an das Landratsamt Cham. Nutzen Sie hierzu das Webformular, können Sie den Antrag dort hochladen.
Alternativ können Sie den Antrag mit der Anlage 3 und 3.1 auch per Post an
Landratsamt Cham Sozialwesen
Rachelstraße 6
93413 Cham
oder per E-Mail an
melissa.mueller@lra.landkreis-cham.de
senden.
Wenn noch Angaben oder Dokumente nötig sein sollten, werden wir uns bei Ihnen melden.
Der Bescheid wird Ihnen postalisch an die angegebene Adresse zugeschickt.
Für Sie fallen keine Kosten an.
Drucken und von der Schule und dem Nachhilfeinstitut ausfüllen lassen!