Landratsamt Cham

Gesundheitswesen

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für freiberufliche Hebammen

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Information

 

Unverzüglich anzuzeigen ist jede Änderung, Namensänderung (Heirat), Anschriftenänderung, Beginn der selbstständigen Berufsausübung, sowie auch die Beendigung einer anzeigepflichtigen Tätigkeit oder Schließung der Praxis.

Hinweis

 

Diesem Antrag sind folgende Unterlagen beizufügen:

  • Beglaubigte Kopie der Berufsurkunde
  • Nachweis einer angemessenen Haftpflichtversicherung (Kopie der Berufshaftpflichtpolice)

Das Formular kann nur abgeschickt werden, sofern die entsprechenden Unterlagen am Ende des Formulars hochgeladen wurden.

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Ihre Angaben zur Praxis

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Bitte fügen Sie hier nötige Unterlagen an

Bitte fügen Sie die genannten Unterlagen als Datei an.

Über die Schaltfläche "Datei auswählen" können Sie Ihren Computer nach Ihren Unterlagen durchsuchen und auswählen.


Ihre Bestätigung

Bei der Ausübung Ihres Berufes als Hebamme unterliegen Sie den Bestimmungen der Hebammenberufsordnung Bayern (BayHebBo) vom 28.05.2013. Wir bitten daher um Beachtung der insbesondere folgender Bestimmungen im Merkblatt! und der Vorschriften in Art. 12 Gesundheitsdienst- und Verbraucherschutzgesetz (GDVG)!

Sie finden hier die Hinweise zum Datenschutz

 

Wie geht es weiter?

 

Sie bekommen von uns nach Durchsicht eine Bestätigung der Tätigkeitsanzeige zugeschickt.