Landratsamt Cham
Gesundheitswesen
Als Änderung gilt beispeilsweise Namensänderung (Heirat), Anschriftenänderung, Beginn der selbstständigen Berufsausübung, oder auch die Beendigung einer anzeigepflichtigen Tätigkeit oder Schließung der Praxis.
Information
Unverzüglich anzuzeigen ist jede Änderung, Namensänderung (Heirat), Anschriftenänderung, Beginn der selbstständigen Berufsausübung, sowie auch die Beendigung einer anzeigepflichtigen Tätigkeit oder Schließung der Praxis.
Hinweis
Diesem Antrag sind folgende Unterlagen beizufügen:
Das Formular kann nur abgeschickt werden, sofern die entsprechenden Unterlagen am Ende des Formulars hochgeladen wurden.
Bitte fügen Sie die genannten Unterlagen als Datei an.
Über die Schaltfläche "Datei auswählen" können Sie Ihren Computer nach Ihren Unterlagen durchsuchen und auswählen.
Bei der Ausübung Ihres Berufes als Hebamme unterliegen Sie den Bestimmungen der Hebammenberufsordnung Bayern (BayHebBo) vom 28.05.2013. Wir bitten daher um Beachtung der insbesondere folgender Bestimmungen im Merkblatt! und der Vorschriften in Art. 12 Gesundheitsdienst- und Verbraucherschutzgesetz (GDVG)!
Sie finden hier die Hinweise zum Datenschutz.
Wie geht es weiter?
Sie bekommen von uns nach Durchsicht eine Bestätigung der Tätigkeitsanzeige zugeschickt.