Landratsamt Cham

Gesundheitsamt

Anmeldung für Belehrungen nach § 43 Infektionsschutzgesetz

(Gesundheitszeugnis)

Information

 

Aufgrund der aktuellen Situation können derzeit leider keine Belehrungen nach § 43 Infektionsschutzgesetz (Gesundheitszeugnis) im Gesundheitsamt Cham durchgeführt werden.

 

Wenden Sie sich daher bitte an Ihren Hausarzt!

 

Vielen Dank für Ihr Verständnis!

 

Ihr Gesundheitsamt Cham

 

Anmeldung für Belehrungen nach § 43 Infektionsschutzgesetz

(Gesundheitszeugnis)

Das Bürgerkonto (BayernID) ist der zentrale Zugang zu Online-Verwaltungsleistungen. Wenn Sie sich einmalig registrieren, können Sie das Bürgerkonto für alle Online-Dienste aller Behörden nutzen.

Das Formular wird automatisch mit den Daten des Bürgerkontos vorbefüllt.


Sollten Sie über kein Bürgerkonto verfügen, so können Sie auch ohne Login direkt zum Formular.

Anmeldung für Belehrung gem. §§ 42, 43 Infektionsschutzgesetz

(Gesundheitszeugnis)

Ihre Bürgerkontodaten
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