Der Verein muss aktive Jugendarbeit leisten. Diese Vorraussetzung ist erfüllt, wenn zu Beginn des Jahres der Antragstellung die Zahl der Kinder, Jugendlichen bis einschließlich 17 Jahren und junge Erwachsene im Alter bis einschließlich 26 Jahren mindestens 10% der Gesamtmitgliederzahl beträgt. Die Verpflichtung entfällt 2022, wenn der Verein die Vorraussetzung im Jahr 2020 noch erfüllt hat. Diese Vorraussetzung entfällt zudem für die Vörderung von Vereinen zur Pfelge des Behinterten-, Rehabilitions- und Seniorensports.