Anzeige für Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen

gem. § 40 AwSV

Hinweis

 

Die Pflicht zur Anzeige Ihrer Anlage zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (z. B. „Heizölverbraucheranlage“) ergibt sich aus § 40 Abs. 1 AwSV (Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen). Die AwSV ist seit 01.08.2017 in Kraft (BGBl. I S. 905 vom 18.04.2017).

 

Bitte machen Sie die folgenden Angaben vollständig, richtig und möglichst genau. Damit erleichtern Sie in
erheblichem Umfang unsere Arbeit. Bitte melden Sie sich bei Fragen telefonisch oder per E-Mail im LRA
Cham, Sachgebiet Wasserrecht, Telefon 09971/78-0 oder wasserrecht@lra.landkreis-cham.de ).


Durch die AwSV entstehen z. T. auch Prüfpflichten (einmalig bzw. wiederkehrend). Ob Ihre Anlage betroffen ist, teilen wir Ihnen nach Erhalt Ihrer Angaben noch ausführlich schriftlich mit.

 

Wichtig

Der Antrag muss vom Betreiber ausgefüllt werden!

Wie möchten Sie das Formular ausfüllen?

Bürgerkonto:

 

Das Bürgerkonto (BayernID) ist der zentrale Zugang zu Online-Verwaltungsleistungen.

Wenn Sie sich einmalig mit dem Verfahren Online-Ausweisfunktion (eID, eAT, eID-Karte), ELSTER-Zertifikat oder authega-Zertifikat registrieren, können Sie das Bürgerkonto für alle Online-Dienste aller Behörden nutzen. 

 


Kein Bürgerkonto:

 

Sollten Sie über kein Bürgerkonto verfügen, so können Sie auch ohne Login direkt zum Formular.


PDF-Formular:

 

Sie möchten das Formular ausdrucken und per Hand ausfüllen?

Dann können Sie hier die Druckversion (PDF-Dokument) herunterladen und per Post verschicken.

Organisationsbezogene Daten

Angaben zum Ansprechpartner

Hinweis

Bitte füllen Sie mindestens eines der nachfolgenden Felder (Telefon oder E-Mail) aus, damit wir Sie bei notwendigen Anliegen erreichen können.

Ihre persönlichen Angaben

Hinweis

Bitte füllen Sie mindestens eines der nachfolgenden Felder (Telefon oder E-Mail) aus, damit wir Sie bei notwendigen Anliegen erreichen können.

Weitere Angaben zu Betreiber
Angaben zum Eigentümer
Grund der Anzeige
Angaben zum Adresse der Anlage
Angaben zum Standort der Anlage
Angaben zur Anlage
Angaben zu den wassergefährdenden Stoffen in der Anlage

Sonstige wassergefährdende Stoffe (ggf. separate Aufstellung mit den genannten Angaben beifügen, insbesondere bei Fass/Gebindelagerung):

Ermittlung der Gefährdungsstufe der Anlage nach §39 AwSV
Technische Angaben zur Anlage

Hinweis

Möchten Sie mehrere Behälter angeben, klicken Sie auf den grünen Button "+ weitere hinzufügen"

Bitte Beachten Sie, dass an dieser Stelle nur maximal 3 Behälter angegeben werden können.

 

Sollten Sie mehrere Behälter angeben wollen, ergänzen Sie diese bitte auf der letzten Seite unter "Möchten Sie noch etwas hinzufügen?".

Bauart der Rohrleitungen

Doppelwandig mit Leckanzeige

Einwandige Rohrleitungen

Einwandig als Saugleitung

Einwandig im Schutzrohr / -kanal

Angaben zur Entwässerung
Schlusserklärung

Wie geht es weiter?

 

Nach dem Absenden des Formulars können Sie den ausgefüllten Antrag herunterladen.

 

Nach Überprüfung Ihrer Daten erhalten Sie eine schriftliche Rückmeldung. Sollten wir von Ihnen noch etwas benötigen, kommen wir auf Sie zu.

 

Nachreichungen senden Sie bitte per Post an Landratsamt Cham - Wasserrecht, Rachelstraße 6, 93413 Cham möglich.