Antrag auf verkehrsrechtliche Anordnung für Treib- und Drückjagden

gem. §§ 44, 45 StVO

Notwendige Unterlagen:

 

Wir empfehlen vor dem Ausfüllen des Antrags folgende Unterlagen bereit zu halten:

 

  • Teilnahmebestätigung für die Schulung vom Landesjagdverband Bayern e. V. über die Verkehrssicherung

 

Das Formular kann nur abgeschickt werden, sofern die entsprechenden Unterlagen hochgeladen wurden.

 

Bevor Sie starten, können Sie hier die Datenschutzhinweise einsehen!

Wie möchten Sie das Formular ausfüllen?

Bürgerkonto:

 

Das Bürgerkonto (BayernID) ist der zentrale Zugang zu Online-Verwaltungsleistungen.

Wenn Sie sich einmalig mit dem Verfahren Online-Ausweisfunktion (eID, eAT, eID-Karte), ELSTER-Zertifikat oder authega-Zertifikat registrieren, können Sie das Bürgerkonto für alle Online-Dienste aller Behörden nutzen. 

 

Kein Bürgerkonto:

 

Sollten Sie über kein Bürgerkonto verfügen, so können Sie auch ohne Login direkt zum Formular.

PDF-Formular:

 

Sie möchten das Formular ausdrucken und per Hand ausfüllen?

Dann können Sie hier die Druckversion (PDF-Dokument) herunterladen und per Post verschicken.

Ihre persönlichen Angaben

Hinweis

Bitte füllen Sie mindestens eines der nachfolgenden Felder (Telefon oder E-Mail) aus, damit wir Sie bei notwendigen Anliegen erreichen können.

Angaben zur verantwortlichen Jagdleitung

Hinweis

Bitte füllen Sie mindestens eines der nachfolgenden Felder (Telefon oder E-Mail) aus, damit wir Sie bei notwendigen Anliegen erreichen können.

Angaben zur Örtlichkeit
Angaben zur Jagd
Zeitpunkt der Jagd
Maßnahmen
Bestätigung

Hinweis

Hier muss nun die Teilnahmebestätigung der vom Bayerischen Staatsministerium des Inneren anerkannten Schulung beim Landesjagdverband Bayern e. V. hochgeladen werden.

 

Dadurch wird bestätigt, dass der verantwortliche Jagdleiter über die zur Verkehrssicherung notwendigen Fachkenntnisse verfügt.

 

Ohne Teilnahmebestätigung kann der Antrag nicht genehmigt werden!

 

Schlusserklärung

Wie geht es weiter?

 

Nach Absenden des Formular werden die Daten aus dem Antrag an uns übermittelt und Sie können sich den ausgefüllten Antrag für Ihre Unterlagen nochmal herunterladen. Der Erlass einer Anordnung ist in der Regel kostenpflichtig.

 

Ihr Antrag wird nach dem Absenden automatisch in Bearbeitung genommen.