Antrag auf wasserrechtliche Erlaubnis zur Errichtung und Betrieb einer Erdwärmesondenanlage

gem. §§ 8 WHG ff i. V. m. Art. 15 BayWG

Hinweis

Diese Anzeige ist nur für Standorte ohne besondere Einschränkungen und bei günstigen hydrogeologischen Verhältnissen ausreichend; in allen anderen Fällen ist ergänzend dazu eine weitergehende Prüfung, ggf. ein Wasserrechtsverfahren nach Art. 15 BayWG erforderlich.

Wichtig

Dieser Antrag kann nur vom Bauherrn gestellt werden.

Notwendige Unterlagen:

 

Wir empfehlen vor dem Ausfüllen des Antrags folgende Unterlagen bereit zu halten:

 

  • Übersichtslageplan M 1 : 25.000
  • Flurkarte M 1 : 1.000 bzw. 1 : 5.000 mit Flurnummer, Gemarkung und Lage der Bohrpunkte sowie skizziertem Rohrleitungsverlauf der Haupt- und Sammelleitungen
  • Zeichnerische Darstellung des zu erwartenden Schichtenprofils mit Angaben über die zu erwartenden Grundwasserverhältnisse (einschl. Datenquelle) nach DIN 4022 und 4023
  • Zeichnerischer Ausbauvorschlag der Erdwärmesonden mit Maß- und Materialangaben
  • Bescheinigung nach DVGW W 120-2 bzw. "Gütesiegel für Erdwärmesonden - Bohrfirmen"
  • Nachweis über Unbedenklichkeit der Soleflüssigkeit (max. WGK 1)
  • Bei Verpressen der Sonden mittels Fertigmischungen: Unbedenklichkeitserklärung des Produkts
  • Bei Bohrtiefen über 100 Meter: Letzter Prüfbericht der Bohranlage

 

Das Formular kann nur abgeschickt werden, sofern die entsprechenden Unterlagen hochgeladen wurden.

 

Bevor Sie starten, können Sie hier die Datenschutzhinweise einsehen!

Wie möchten Sie das Formular ausfüllen?

Bürgerkonto:

 

Das Bürgerkonto (BayernID) ist der zentrale Zugang zu Online-Verwaltungsleistungen.

Wenn Sie sich einmalig mit dem Verfahren Online-Ausweisfunktion (eID, eAT, eID-Karte), ELSTER-Zertifikat oder authega-Zertifikat registrieren, können Sie das Bürgerkonto für alle Online-Dienste aller Behörden nutzen. 

 


Kein Bürgerkonto:

 

Sollten Sie über kein Bürgerkonto verfügen, so können Sie auch ohne Login direkt zum Formular.


PDF-Formular:

 

Sie möchten das Formular ausdrucken und per Hand ausfüllen?

Dann können Sie hier die Druckversion (PDF-Dokument) herunterladen und per Post verschicken.

Organisationsbezogene Daten

Angaben zum Ansprechpartner

Hinweis

Bitte füllen Sie mindestens eines der nachfolgenden Felder (Telefon oder E-Mail) aus, damit wir Sie bei notwendigen Anliegen erreichen können.

Ihre persönlichen Angaben

Hinweis

Bitte füllen Sie mindestens eines der nachfolgenden Felder (Telefon oder E-Mail) aus, damit wir Sie bei notwendigen Anliegen erreichen können.

Bohr- und Brunnenbaufirma

Hinweis

Bitte füllen Sie mindestens eines der nachfolgenden Felder (Telefon oder E-Mail) aus, damit wir Sie bei notwendigen Anliegen erreichen können.

Wichtig

Wenn Sie keine E-Mailadresse der ausführenden Firma angeben, muss der Antrag am Ende ausgedruckt werden.


Hinweis

Bitte füllen Sie mindestens eines der nachfolgenden Felder (Telefon oder E-Mail) aus, damit wir Sie bei notwendigen Anliegen erreichen können.

Angaben zum Fachbüro

Hinweis

Bitte füllen Sie mindestens eines der nachfolgenden Felder (Telefon oder E-Mail) aus, damit wir Sie bei notwendigen Anliegen erreichen können.

Wichtig

Wenn Sie keine E-Mailadresse der ausführenden Firma angeben, muss der Antrag am Ende ausgedruckt werden.

Angaben zum Vorhaben
Angabe zu der/den Bohrung/en

Hinweis:

In allen Fällen ist die Kreisverwaltungsbehörde / das WWA vom genauen Zeitpunkt des Bohrbeginns und mindestens 1 Woche vorab zu informieren.

Hinweis:

Nachweis über Art, Lage, Datenquelle (z.B. Befragung der Gemeinde, Wasserwirtschaftsamt, Kreisverwaltungsbehörde, Bayer. Landesamt für Umwelt) kann bei Bedarf vom Landratsamt angefordert werden.

Hinweis:

Nachweis über Art, Lage, Datenquelle (z.B. Befragung der Gemeinde, Wasserwirtschaftsamt, Kreisverwaltungsbehörde, Bayer. Landesamt für Umwelt) kann bei Bedarf vom Landratsamt angefordert werden.

Bohranzeige

nach § 127 BbergG

Bohrtechnische Angaben

Letzmalige Untersuchung bzw. Prüfung Bohranlage:

(Prüfbericht in der Anlage)

Aufsicht, Bohrpersonal und Arbeitszeitregelung

Aufsichtsperson(en) nach § 58 f. BBergG:


Angaben zu Sondenauslegung, -ausbau und -betrieb
Angaben zur vorgesehenen Abdichtung
Angaben zur Wärmepumpe
Notwendige Unterlagen

Bitte fügen Sie ggf. die genannten Unterlagen als Datei an.

Über die Schaltfläche "Datei auswählen" können Sie Ihren Computer nach Ihren Unterlagen durchsuchen und auswählen.

Schlusserklärung

Hierzu ist die entsprechende Dokumentation mit Unterlagen vorzulegen:

  1. Die bei der Bohrung angetroffene Schichtenfolge ist durch eine geologische Aufnahme nach DIN 4021, DIN 4022 Teil 1 und Teil 2 sowie DIN 4023 zu dokumentieren.
     

  2. Beim Bohrvorgang sind Grundwasserstände, Spülverluste, eventuell ausgeblasene Wassermengen, Hohlräume, Klüftigkeit etc. zu protokollieren und vorzulegen.
     

  3. Die Dichtigkeit der Anlage gemäß DIN 4279-7 ist zu belegen. Die Druckprüfung der Sonden erfolgt nach dem Einbau bei 10 bar über eine Dauer von mind. 20 Minuten bei einem Druckverlust von max. 0,1 bar.
     

  4. Die Ergebnisse der Bohrung (Lageplan mit Gauß-Krüger-Koordinaten, Geländehöhe des Bohransatzpunktes, Protokoll des Bohrmeisters, Schichtenverzeichnis, Ausbauplan, sonstige Untersuchungsergebnisse) sind dem Landratsamt Cham zu übersenden.

Wie geht es weiter?


Nach dem Absenden des Formulars können Sie den ausgefüllten Antrag herunterladen.

 

Die von Ihnen angegebene Bohrfirma bzw. das Fachbüro erhält eine E-Mail zur Bestätigung der Angaben. Informieren Sie diese ggf. über den Sachverhalt.

 

Nach Überprüfung der Unterlagen durch die Sachbearbeiter des Wasserrechts werden Sie von uns kontaktiert.

 

Nachreichungen senden Sie bitte per Post an Landratsamt Cham - Wasserrecht, Rachelstraße 6, 93413 Cham möglich.

Wie geht es weiter?


Da Sie bei der ausführenden Firma keine E-Mailadresse angegeben haben, müssen Sie den Antrag ausdrucken und von allen Beteiligten signiert an uns postalisch zusenden. 

Nach dem Klicken auf den Druck-Button wird die Datei automatisch in Ihren lokalen Download-Ordner heruntergeladen.

 

Nach Überprüfung der Unterlagen durch die Sachbearbeiter des Wasserrechts werden Sie von uns kontaktiert.

 

Nachreichungen senden Sie bitte per Post an Landratsamt Cham - Wasserrecht, Rachelstraße 6, 93413 Cham möglich.