Antrag auf wasserrechtliche Erlaubnis zum Betrieb einer Grundwasserwärmepumpe

gem. § 8 WHG, Art. 15 BayWG i. V. m. Art. 70 BayWG

Hinweis:

In Wasserschutzgebieten und auf im Altlastenkataster eingetragene Flächen sind Grundwasserwärmepumpen grundsätzlich nicht genehmigungsfähig.

Notwendige Unterlagen:

 

Wir empfehlen vor dem Ausfüllen des Antrags folgende Unterlagen bereit zu halten:

 

  • Lageplan M 1 : 5.000

  • Lageplan M 1 : 1.000 mit Standort der Entnahme- und des Schluckbrunnens

  • Datenblatt Wärmepumpe

  • Ausbauplan des Entnahme- sowie des Schluckbrunnens

  • Gutachten eines privaten Sachverständigen in der Wasserwirtschaft (PSW) für Anlagen bis max. 50 KJ/s

 

Das Formular kann nur abgeschickt werden, sofern die entsprechenden Unterlagen hochgeladen wurden.

 

Bevor Sie starten, können Sie hier die Datenschutzhinweise einsehen!

Wie möchten Sie das Formular ausfüllen?

Bürgerkonto:

 

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PDF-Formular:

 

Sie möchten das Formular ausdrucken und per Hand ausfüllen?

Dann können Sie hier die Druckversion (PDF-Dokument) herunterladen und per Post verschicken.

Organisationsbezogene Daten

Angaben zum Ansprechpartner

Hinweis

Bitte füllen Sie mindestens eines der nachfolgenden Felder (Telefon oder E-Mail) aus, damit wir Sie bei notwendigen Anliegen erreichen können.

Ihre persönlichen Angaben

Hinweis

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Angaben zum Antrag
Angaben zum Planfertiger

Hinweis

Bitte füllen Sie mindestens eines der nachfolgenden Felder (Telefon oder E-Mail) aus, damit wir Sie bei notwendigen Anliegen erreichen können.

Wichtig

Wenn Sie keine E-Mailadresse der ausführenden Firma angeben, muss der Antrag am Ende ausgedruckt werden.

Angaben zum Grundstück
Kurzbeschreibung der verwendeten Anlagen

Arbeitsmittel der Wärmepumpe

Angaben bei thermischen Nutzungen > 50 kJ/s

Angaben zum Grundwasser

Hinweis:

Die Brunnen müssen in dem in der Anlage beigefügten Lageplan M 1 : 5.000 eingetragen sein.

Angaben zum Thermometer

Notwendige Unterlagen

Bitte fügen Sie ggf. die genannten Unterlagen als Datei an.

Über die Schaltfläche "Datei auswählen" können Sie Ihren Computer nach Ihren Unterlagen durchsuchen und auswählen.

Hinweis

Bei einem Verfahren nach Art. 70 Abs. 1 Nr. 1 BayWG muss der Antrag zusammen mit dem Gutachten eines privaten Sachverständigen in der Wasserwirtschaft –PSW- eingereicht werden, den der Antragsteller mit der Begutachtung seines Vorhabens beauftragen muss. Eine jeweils aktuelle Liste anerkannter privater Sachverständiger kann im Internet unter http://www.lfu.bayern.de/wasser/sachverstaendige_wasserrecht/psw/index.htm abgerufen oder beim Landratsamt erfragt werden

Hinweis

  • Entnahme- und Einleitungsbrunnen müssen so gestaltet werden, dass Verunreinigungen des Grundwassers ausgeschlossen sind, d. h. es dürfen weder Niederschlagswasser noch sonstige schädliche Stoffe in das Grundwasser gelangen können.
     
  • Die Wärmepumpe muss nach DIN 8901 über eine automatische Abschaltevorrichtung bei Leckage im Kälte-kreislauf verfügen.
     
  • Für das Entnehmen, Zutageleiten, Zutagefördern oder Ableiten von oberflächennahem, nicht gespannten Grundwasser für thermische Nutzungen bis einschließlich 50 kJ/s (bis zu etwa drei Wohneinheiten) und das Wiedereinleiten des abgekühlten oder erwärmten und in seiner Beschaffenheit nicht weiter veränderten Was-sers in das oberflächennahe Grundwasser gilt die wasserrechtliche Erlaubnis gemäß Art. 70 Abs. 1 Nr. 1 BayWG als erteilt, wenn nicht innerhalb von drei Monaten nach Eingang der vollständigen Antragsunterlagen eine behördliche Entscheidung ergeht und die Benutzungen außerhalb von Wasser- und Heilquellenschutz-gebieten sowie im Altlastenkataster eingetragener Altlastenflächen liegen.
Schlusserklärung

Wie geht es weiter?


Nach dem Absenden des Formulars können Sie den ausgefüllten Antrag herunterladen.

 

Die von Ihnen angegebene Bohrfirma bzw. das Fachbüro erhält eine E-Mail zur Bestätigung der Angaben. Informieren Sie diese ggf. über den Sachverhalt.

 

Nach Überprüfung der Unterlagen durch die Sachbearbeiter des Wasserrechts werden Sie von uns kontaktiert.

 

Nachreichungen senden Sie bitte per Post an Landratsamt Cham - Wasserrecht, Rachelstraße 6, 93413 Cham möglich.

Wie geht es weiter?


Da Sie bei dem ausführenden Planfertiger keine E-Mailadresse angegeben haben, müssen Sie den Antrag ausdrucken und von allen Beteiligten signiert an uns postalisch zusenden. 

Nach dem Klicken auf den Druck-Button wird die Datei automatisch in Ihren lokalen Download-Ordner heruntergeladen.

 

Nach Überprüfung der Unterlagen durch die Sachbearbeiter des Wasserrechts werden Sie von uns kontaktiert.

 

Nachreichungen senden Sie bitte per Post an Landratsamt Cham - Wasserrecht, Rachelstraße 6, 93413 Cham möglich.