Antrag auf Anerkennung einer Verpflichtungserklärung

Schritt 1
Schritt 2
Schritt 3
Schritt 4
Schritt 5

Notwendige Unterlagen:

 

Wir empfehlen vor dem Ausfüllen des Antrags folgende Unterlagen bereit zu halten:

 

  • Lohnabrechnungen der letzten drei Monate

  • Arbeitsvertrag

  • Mietvertrag oder Eigentumsnachweis

  • Passkopie des Gastes / der Gäste

 

Ohne Vorlage dieser Unterlagen kann nicht über Ihren Antrag entschieden werden.

 

Bevor Sie starten, können Sie hier die Belehrung zur Verpflichtungserklärung und die Datenschutzhinweise einsehen!

Wie möchten Sie das Formular ausfüllen?

Bürgerkonto:

Das Bürgerkonto (BayernID) ist der zentrale Zugang zu Online-Verwaltungsleistungen von Privatpersonen.
Wenn Sie sich einmalig registrieren, können Sie das Bürgerkonto für alle Online-Dienste aller Behörden nutzen. Nach der Anmeldung mit dem Verfahren Online-Ausweisfunktion (eID, eAT, eID-Karte), ELSTER-Zertifikat oder authega-Zertifikat wird das Formular automatisch mit den Daten des Bürgerkontos vorbefüllt. 


Kein Bürgerkonto / Unternehmenskonto:

Sollten Sie über kein Bürgerkonto bzw. Unternehmenskonto verfügen, so können Sie auch ohne Login direkt zum Formular.

Bestätigung der Voraussetzungen

Vor Abgabe der Verpflichtungserklärung möchten wir Sie auf folgendes Hinweisen:

 

1. Umfang der eingegangenen Verpflichtungen

Die Verpflichtung umfasst die Erstattung sämtlicher öffentlicher Mittel, die für den Lebensunterhalt eines Ausländers einschließlich der Versorgung mit Wohnraum sowie der Versorgung im Krankheitsfall und bei Pflegebedürftigkeit aufgewendet werden, z. B. Kosten für Ernährung, Bekleidung, Wohnraum (privat, im Hotel oder in einer durch öffentlich-rechtlichen Träger gestellten Unterkunft) sowie Kosten für Arzt, Medikamente, Krankenhaus, Pflegeheim oder sonstige medizinisch notwendige Behandlungen. Dies gilt auch, soweit die Aufwendungen auf einem gesetzlichen Anspruch des Ausländers beruhen, im Gegensatz zu Aufwendungen, die auf einer Beitragsleistung beruhen. Aus den genannten Gründen empfiehlt sich der Abschluss einer Krankenversicherung.

Der Verpflichtungserklärende hat im Krankheitsfall auch für die Kosten aufzukommen, die nicht von einer Krankenkasse übernommen werden bzw. die über der Versicherungssumme der Krankenversicherung liegen. Das Vorliegen ausreichenden Krankenversicherungsschutzes wird unabhängig von der Abgabe einer Verpflichtungserklärung im Rahmen des Visumverfahrens geprüft und ist eine Voraussetzung für die Visumerteilung.

Die Verpflichtung umfasst auch die Kosten einer möglichen zwangsweisen Durchsetzung der Ausreiseverpflichtung nach §§ 66, 67 AufenthG. Derartige Abschiebungskosten sind z. B. Reisekosten (Flugticket und/oder sonstige Transportkosten), evtl. Kosten einer Sicherheitsbegleitung sowie Kosten der Abschiebungshaft.

 

2. Dauer der eingegangenen Verpflichtungen

Die aus der Verpflichtungserklärung resultierende Verpflichtung erstreckt sich unabhängig von der Dauer des zugrundeliegenden Aufenthaltstitels auf den Aufenthaltszeitraum von fünf Jahren ab dem Zeitpunkt der Einreise oder bei bereits im Bundesgebiet aufhältigen Ausländern ab Erteilung des Aufenthaltstitels im Bundesgebiet und schließt auch Zeiträume eines möglichen illegalen Aufenthalts ein.

Die Verpflichtung endet vor Ablauf von fünf Jahren mit dem Ende des vorgesehenen Gesamtaufenthaltes oder dann, wenn der ursprüngliche Aufenthaltszweck durch einen anderen ersetzt und dafür ein neuer Aufenthaltstitel erteilt wurde. Die Verpflichtung erlischt nicht vor Ablauf des Zeitraums von fünf Jahren, wenn ein Asylverfahren angestrengt wird. Dies gilt auch dann, wenn das Asylverfahren mit der Asylanerkennung, der Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft oder des subsidiären Schutzes positiv abgeschlossen bzw. wenn ein Aufenthaltstitel nach Abschnitt 5 des Kapitels 2 des Aufenthaltsgesetzes erteilt wird.

Für Kosten, die durch die Durchsetzung einer räumlichen Beschränkung, die Zurückweisung, Zurückschiebung oder Abschiebung entstehen (vgl. § 66 Abs. 1 AufenthG), haftet der Verpflichtungserklärende zeitlich unbegrenzt.

 

3. Vollstreckbarkeit

Für die aufgewendeten öffentlichen Mittel besteht ein öffentlich-rechtlicher Erstattungsanspruch. Dieser wird durch Leistungsbescheid geltend gemacht. Der Erstattungsanspruch kann im Wege der Vollstreckung zwangsweise beigetrieben werden.

 

4. Freiwilligkeit der Angaben

Alle von mir gemachten Angaben und Nachweise beruhen auf Freiwilligkeit. Mir ist dabei bewusst, dass eine Verpflichtungserklärung unbeachtlich ist, wenn aufgrund fehlender Angaben die Bonität nicht geprüft werden kann.

Ich wurde belehrt, dass unrichtige und unvollständige Angaben strafbar sein können (z.B. bei vorsätzlichen, unrichtigen oder unvollständigen Angaben, vgl. § 95 AufenthG – Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe).

Ich bin damit einverstanden, dass meine Daten gemäß § 69 Abs. 2 Nummer 2 lit. g AufenthV und ggf. Art. 9 Nr. 4 lit. f) i.V.m. Art. 23 Abs. 1 VIS-VO gespeichert werden.

Ich wurde darauf hingewiesen, dass zusätzlich zur Vorlage des Originals eine Ablichtung der Verpflichtungserklärung bei der Auslandsvertretung abzugeben ist und somit vor Antragstellung eine Kopie gefertigt werden sollte.

Weiterhin bestätige ich, zu der Verpflichtung auf Grund meiner wirtschaftlichen Verhältnisse in der Lage zu sein und erkläre, dass ich keine weiteren Verpflichtungen eingegangen bin, die die Garantiewirkung der aktuellen Verpflichtungserklärung gefährden.“

Enthält das Vertrauensnivau auf dessen Grundlage die Authentifizierung stattgefunden hat. Wird unter anderem genutzt um die Fieldsets mit den Bürgerkontodaten entsprechend zu kennzeichnen und dem Sachbearbeiter das zu grunde liegende Vertrauensnivau auf einen Blick anzuzeigen

Quelle der Identitätsprüfung

(Mögliche Werte sind: eIDAS, eID, Smart-eID, Authega, Elster, Benutzername oder FINK)

Dient einer näheren Differenzierung über das Vertrauensniveau hinaus, um zu Ermitteln welcher konkrete Service die Identitätsprüfung durchgeführt hat.

Feld zum Steuern der Anzeige für "Ihre persönlichen Daten". Blendet das Fieldset für die Anzeige der persönlichen Daten aus, wenn der Wert ungleich true ist und der Wert des Feldes "IsOrganization" ebenfalls einer Wert ungleich true hat. (Realisierung über zusätzlich eingebundenes JS)

Feld zum Steuern der Anzeige. Blendet Fieldset für organisationsbezogene Daten aus, wenn IsOrganization nicht den Wert true hat

Angaben des Gastgebers/der Gastgeberin

Die Nummer des Aufenthaltstitels steht auf der Vorderseite oben rechts und beginnt mit Y

Angaben des ausländischen Gastes

Es können maximal 3 Kinder angegeben werden.

Angaben zum begleitenden Ehepartner
Angaben zu den begleitenden Kindern

Kind 1:

Kind 2:

Kind 3:

Weitere Angaben zum Aufenthalt

Voraussichtliche Dauer des Aufenthalts

Upload der Dokumente



Hinweis: 

Bitte beachten Sie, dass sich bei Unterlagennachreichungen die Bearbeitungszeit verlängert.

Schlusserklärung

Wie geht es weiter?

 

Nach Absenden des Formular werden die Daten aus dem Antrag an uns übermittelt.

Per E-Mail bekommen Sie alle wichtigen Dokumente zugesendet, welche Sie bei dem Termin bei uns benötigen.

 

Bitte beachten Sie: Die Bearbeitungszeit beträgt ca. 2 Wochen. Wir werden uns melden, falls von Ihrer Seite noch weitere Schritte notwendig wären.

 

Wenn Sie nicht alle Dokumente hochladen konnten, senden Sie uns diese bitte per Post an :

 

Landratsamt Cham 

Ausländerwesen

Rachelstraße 6

93413 Cham

 

Ohne Vorlage aller notwendiger Unterlagen kann nicht über Ihren Antrag entschieden werden.

Landratsamt Cham
Ausländerwesen
Rachelstraße 6
93413 Cham
+49 (9971) 78-251
Mo - Fr: 7.30 - 12.00 Uhr Di und Do 13.30 - 15.30 Uhr
auslaenderamt@lra.landkreis-cham.de
all fields marked with a (*) are required and must be filled out