Krank-/Gesundmeldung

an die Personalstelle 

Persönliche Angaben

Hinweis:

 

Es muss entweder ein Sachgebiet oder eine Abteilung ausgewählt werden.

Hinweis:

 

Bitte füllen Sie mindestens eines der nachfolgenden Felder aus, damit wir Sie bei notwendigen Nachfragen auch privat erreichen können.

Bitte geben Sie Ihre Kontaktdaten für etwaige Rückfragen an. Sollten Sie keine Emailadresse angeben wollen, geben Sie bitte eine Telefonnummer bzw. Handynummer an.

Bitte geben Sie Ihre Kontaktdaten für etwaige Rückfragen an. Sollten Sie keine Telefonnummer bzw. Handynummer angeben wollen, geben Sie bitte eine Emailadresse an.

Information zur Gesundmeldung
Informationen zur Krankmeldung

Bei Erkrankung Kind ist ein Dienstbefreiungsantrag erforderlich.

Bitte ausfüllen, falls die Arbeitsunfähigkeit während dem Arbeitstag beginnt.

z.B. Autounfall, Hundebiss, Skiunfall

Bitte kein Funktionspostfach angeben

Hinweis:

 

Bei gesetzlich Krankenversicherten wird seit 01.01.2023 beim Arzt keine Ausfertigung für den Arbeitgeber mehr ausgehändigt, sondern dem Arbeitgeber eine elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) zum digitalen Abruf zur Verfügung gestellt. In diesem Fall wählen Sie bei der nächsten Frage „Ja“ aus. Übergangsweise kann es vorkommen, dass Sie vom Arzt noch eine schriftliche Ausfertigung für den Arbeitgeber erhalten, dann wählen Sie „Nein“.


Die Ausfertigung für den Arbeitnehmer bleibt davon unberührt und wird weiterhin ausgehändigt. Privat Krankenversicherte erhalten weiterhin eine schriftliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung. Sowohl die AU von privat Krankenversicherten als auch die Ausfertigung für den Arbeitgeber in Papierform bei gesetzlich Krankenversicherten muss der Personalstelle im Original nachgereicht werden.

 

Weitere Informationen zur Krank- und Gesundmeldung können Sie der Mail "2022_19_Krank-Gesundmeldungen_ab_02.01.2023.msg" entnehmen.

Ja ankreuzen, wenn Sie keine Ausfertigung für den Arbeitgeber erhalten haben.

Hinweis:

 

Die Bescheinigung muss im Original an die Personalstelle nachgereicht werden, da hier eine 5-jährige Aufbewahrungsfrist gilt. Eine rein digitale Übermittlung ist nicht ausreichend.

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