Landratsamt Cham
Jagd- und Fischereiwesen
Hinweis:
Diesem Antrag sind folgende Unterlagen beizufügen:
Das Formular kann nur abgeschickt werden, sofern die entsprechenden Unterlagen am Ende des Formulars hochgeladen wurden.
Bürgerkonto:
Das Bürgerkonto (BayernID) ist der zentrale Zugang zu Online-Verwaltungsleistungen. Wenn Sie sich einmalig registrieren, können Sie das Bürgerkonto für alle Online-Dienste aller Behörden nutzen.
Das Formular wird automatisch mit den Daten des Bürgerkontos vorbefüllt.
Kein Bürgerkonto:
Sollten Sie über kein Bürgerkonto verfügen, so können Sie auch ohne Login direkt zum Formular.
PDF-Formular:
Sie möchten das Formular ausdrucken und per Hand ausfüllen?
Dann können Sie hier die Druckversion (PDF-Dokument) herunterladen und per Post verschicken.
Vertrauensniveau der Authentifizierung
Enthält das Vertrauensnivau auf dessen Grundlage die Authentifizierung stattgefunden hat. Wird unter anderem genutzt um die Fieldsets mit den Bürgerkontodaten entsprechend zu kennzeichnen und dem Sachbearbeiter das zu grunde liegende Vertrauensnivau auf einen Blick anzuzeigen
Steuerfeld
Feld zum Steuern der Anzeige. Blendet Fieldset für die Anzeige der personenbezogenen Daten aus, wenn Wert ungleich true ist.
Anrede*
Titel
Vorname*
Nachname*
Adresse*
Postleitzahl*
Ort*
Geburtsdatum
Geburtsort
Staatsangehörigkeit*
Telefonnummer
Handy
E-Mail*
Telefax
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Ich beantrage hiermit:*
Art des Jagdscheins*
Ein Tagesjagdschein ist max. 14 aufeinanderfolgende Tage gültig.
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Bitte fügen Sie die genannten Unterlagen als Datei an.
Über die Schaltfläche "Datei auswählen" können Sie Ihren Computer nach Ihren Unterlagen durchsuchen und auswählen.
Versicherungsnachweis für die gesamte Dauer der beantragten Gültigkeitsdauer*
Erlaubte Formate: pdf, png, jpeg, jpg
Maximal erlaubte Dateigröße: 1 MB
Lichtbild
Maximal erlaubte Dateigröße: 2 MB
Weitere Unterlagen sind nicht zwingend erforderlich, können uns aber ggf. helfen, Ihr Anliegen schneller zu bearbeiten. Bitte geben Sie zusätzlich zur Datei an, um welche Art von Unterlage es sich handelt.
Art der Unterlage
Erlaubte Formate: pdf, png, jpeg, jpg, docx
Maximal erlaubte Dateigröße: je 1 MB
Ich bin zuverlässig im Sinne des Jagdrechts. Ich bin uneingeschränkt zur Jagdausübung geeignet. Insbesondere leide ich nicht an Suchtkrankheiten. Ich bin voll geschäftsfähig.*
Gegen mich ist kein Ermittlungsverfahren wegen Rechtsverstößen im Sinne des § 17 Abs. 4 Nr. 1 des Bundesjagdgesetzes anhängig (dazu zählen Verbrechen, Vergehen im Zusammenhang mit dem Umgang mit Waffen, Munition oder Sprengstoff, Vergehen gegen jagdrechtliche, tierschutzrechtliche oder naturschutzrechtliche Vorschriften, gegen das Waffengesetz, das Gesetz über die Kontrolle von Kriegswaffen oder das Sprengstoffgesetz). *
Für mich besteht eine Jagdhaftpflichtversicherung (mindestens 500.000 € für Personenschäden, 50.000 € für Sachschäden) für die gesamte beantragte Gültigkeit des Jagdscheins. *
Die Hinweise zum Datenschutz habe ich gelesen und verstanden.*
Wie geht es weiter?
Die durchschnittliche Bearbeitungszeit liegt bei etwa 2 bis 4 Wochen. Wenn noch Angaben oder Dokumente nötig sein sollten, werden wir uns bei Ihnen per E-Mail melden.
Der Jagdschein wird Ihnen postalisch an die angegebene Adresse zugeschickt.
Die durchschnittliche Bearbeitungszeit liegt bei wenigen Tagen. Wenn noch Angaben oder Dokumente nötig sein sollten, werden wir uns bei Ihnen per E-Mail melden.
Für Sie fallen 150 € Kosten an.
Für Sie fallen 60 € Kosten an.
Für Sie fallen 6 € Kosten an.
Für Sie fallen 15 € Kosten an.
Für Sie fallen 37,50 € Kosten an.
Für Sie fallen 40 € Kosten an.
Für Sie fallen 7,50 € Kosten an.
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Landratsamt Cham, Rachelstraße 6, 93413 Cham Tel: +49(9971)78-0, E-Mail: poststelle@lra.landkreis-cham.de
Datenschutzbeauftragter Landratsamt Cham, Rachelstraße 6, 93413 Cham Tel: +49(9971)78-342, E-Mail: datenschutzbeauftragter@lra.landkreis-cham.de
Die Daten werden im Zusammenhang mit dem Vollzug des Bundesjagdgesetzes und des Bayerischen Jagdgesetzes erhoben. Empfänger der Daten ist das Landratsamt Cham, Sachgebiet Öffentliche Sicherheit und Ordnung.
Ihre Daten werden erhoben um nachfolgende jagdrechtliche Anträge bzw. Anträge bearbeiten zu können:
Ihre Daten werden auf Grundlage von Art.6 Abs.1 Buchstaben c und e in Verbindung mit Art. 4 Abs.1 BayDSG und den bereichsspezifischen Rechtsgrundlagen §§ 15, 16, 17 BJagdG, §§ 5, 6, 43 WaffG verarbeitet.
Bundesamt für Justiz: unbeschränkte Auskunft aus dem Bundeszentralregister, Auskunft aus dem zentralen staatsanwaltschaftlichen Verfahrensregister, Auskunft aus dem Erziehungsregister
Grenzpolizeiinspektion Waidhaus: Tatsachen, die Bedenken gegen die Zuverlässigkeit begründen können Gemeinde: Prüfung der meldeamtlichen Daten des Antragstellers
Staatsanwaltschaft: Strafakten, die Bedenken gegen die Zuverlässigkeit begründen können
Ihre personenbezogenen Daten werden weitergegeben an:
Kreiskasse, Untere Naturschutzbehörde, Polizeidienststellen, Staatsanwaltschaften, Bundesamt für Justiz, Gemeinde, Kreisjagdberater als sachverständiger Berater der Unteren Jagdbehörde, Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (bei Jagdpächtern), Jagdgenossen-schaft (bei Jagdpächtern), Hegegemeinschaftsleiter (bei Jagdpächtern). Die Weitergabe Ihrer Daten an einen/mehrere Empfänger ist notwendig, um Ihren Antrag bzw. Ihre Angelegenheit bearbeiten zu können bzw. notwendige Informationen zur Bearbeitung jagdrechtlicher Vorgänge zu erheben. Ihre Daten werden auch bei Anforderung von sonstigen öffentlichen Stellen weitergegeben, soweit dies zur Erfüllung von Aufgaben des Empfängers erforderlich ist. Im Falle von Ordnungswidrigkeiten, Strafverfahren, Klageverfahren bzw. zur Abwehr von Gefahren für die Öffentliche Sicherheit und Ordnung werden Ihre Daten an die dafür zuständigen Stellen übermittelt. Die Rechtsaufsichts-behörden haben ebenfalls ein Auskunftsrecht.
Eine Übermittlung an ein Drittland oder eine internationale Organisation findet nicht statt.
Ihre Daten werden nach der Erhebung beim Landratsamt Cham so lange gespeichert, wie dies unter Beachtung der gesetzlichen Auf-bewahrungsfristen gemäß § 27 der Allgemeinen Geschäftsordnung (AGO) mit Geschäftsanweisung für das Landratsamt Cham, Art. 6 Abs. 1 Bayerisches Archivgesetz (BayArchivG) sowie dem Einheitsaktenplan für die Bayerischen Gemeinden und Landratsämter mit Verzeichnis der Aufbewahrungsfristen für die jeweilige Aufgabenerfüllung (Vollzug des Bundesjagdgesetzes, des Bayerischen Jagdgesetzes) erforderlich ist.
Nach der Datenschutzgrundverordnung stehen Ihnen Rechte zu. Diese können Sie im Web unter folgender Adresse abrufen: https://www.landkreis-cham.de/meta/datenschutz/
Alternativ können Sie diese bei unserem Datenschutzbeauftragten (E-Mail: datenschutzbeauftragter@lra.landkreis-cham.de) erfragen.
Das Landratsamt Cham benötigt Ihre Daten um Ihren jagdrechtlichen Antrag bzw. Ihre jagdrechtliche Angelegenheit bearbeiten zu können. Wenn Sie die erforderlichen personenbezogenen Daten nicht angeben, kann Ihr Antrag bzw. Ihre Angelegenheit nicht bearbeitet werden.
Ort, Datum
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