Anzeige zur Errichtung einer Abwassersammelgrube
(Art. 60a Abs. 2 BayWG)

Notwendige Unterlagen:

 

Wir empfehlen vor dem Ausfüllen des Antrags folgende Unterlagen bereit zu halten:

 

  • Lageplan mit Einzeichnung der Grube
  • Bauplan mit Grundriss
  • Längs- und Querschnitt der Grube

 

Das Formular kann nur abgeschickt werden, sofern die entsprechenden Unterlagen hochgeladen wurden.

 

Bevor Sie starten, können Sie hier die Datenschutzhinweise einsehen!

Wie möchten Sie das Formular ausfüllen?

Bürgerkonto:

 

Das Bürgerkonto (BayernID) ist der zentrale Zugang zu Online-Verwaltungsleistungen.

Wenn Sie sich einmalig mit dem Verfahren Online-Ausweisfunktion (eID, eAT, eID-Karte), ELSTER-Zertifikat oder authega-Zertifikat registrieren, können Sie das Bürgerkonto für alle Online-Dienste aller Behörden nutzen. 

 


Kein Bürgerkonto:

 

Sollten Sie über kein Bürgerkonto verfügen, so können Sie auch ohne Login direkt zum Formular.


PDF-Formular:

 

Sie möchten das Formular ausdrucken und per Hand ausfüllen?

Dann können Sie hier die Druckversion (PDF-Dokument) herunterladen und per Post verschicken.

Organisationsbezogene Daten

Angaben zum Ansprechpartner

Hinweis

Bitte füllen Sie mindestens eines der nachfolgenden Felder (Telefon oder E-Mail) aus, damit wir Sie bei notwendigen Anliegen erreichen können.

Ihre persönlichen Angaben

Hinweis

Bitte füllen Sie mindestens eines der nachfolgenden Felder (Telefon oder E-Mail) aus, damit wir Sie bei notwendigen Anliegen erreichen können.

Angaben zur Abwassersammelgrube

Zur Sammlung von Schmutzwasser wird hiermit gemäß Art. 60a Abs. 2 BayWG die Errichtung einer Abwassersammelgrube nach Nr. 11 der DIN 1986-100 angezeigt.

Anhängen notwendiger Unterlagen

Bitte fügen Sie die genannten Unterlagen als Datei an.

Über die Schaltfläche "Datei auswählen" können Sie Ihren Computer nach Ihren Unterlagen durchsuchen und auswählen.

Schlusserklärung

Wie geht es weiter?

 

Nach dem Absenden des Formulars können Sie den ausgefüllten Antrag herunterladen.

 

Nach Überprüfung Ihrer Daten erhalten Sie eine schriftliche Rückmeldung. Sollten wir von Ihnen noch etwas benötigen, kommen wir auf Sie zu.

 

Nachreichungen senden Sie bitte per Post an Landratsamt Cham - Wasserrecht, Rachelstraße 6, 93413 Cham möglich.