Notwendige Unterlagen:

 

Wir empfehlen vor dem Ausfüllen des Antrags folgende Unterlagen bereit zu halten:

 

  • erweiterte Meldebescheinigung mit Vermerk der Staatsangehörigkeit

  • Nachweise über den Aufenthalt in den letzten 5 Jahren vor Antragstellung

  • Kopie des amtlichen Lichtbildausweises (Personalausweis oder Reisepass) aller beteiligten Personen

  • Bescheinigung nach § 15 BVFG, Registrierschein, Einbürgerungsurkunde, Staatsangehörigkeitsausweis

  • Reiseausweis oder ein Eintrag der Ausländerbehörde im Pass oder Passersatz oder die amtliche Bescheinigung nach § 2 Abs. 1 des FlüchtlMaßnG

  • begl. Abschriften des Geburtseintrags des Antragstellers und aller Personen, auf die sich die Änderung des Familiennamens erstrecken soll (nicht älter als 6 Monate) Abstammungsurkunde oder Geburtsurkunde reicht nicht aus

  • begl. Abschrift des Familienbuches oder (wenn ein solches nicht vorhanden ist) Hei-ratseintrages, wenn der Antragsteller verheiratet ist (nicht älter als 6 Monate)

  • kirchliche oder andere beweiskräftige Bescheinigungen, wenn o.g. Urkunden nicht vorgelegt werden können

  • aktuelles amtliches Führungszeugnisnach § 28 Bundeszentralregistergesetz für alle Personen über 14 Jahre, deren Name geändert werden soll (Beantragung beim Einwohnermeldeamt des Wohnortes)

  • Bescheid über eine frühere Entscheidung in einem Namensänderungsverfahren

  • Bescheinigung über Einkommensverhältnisse, falls die Gebühr ermäßigt werden soll

  • ggf. Nachweise über die Schwierigkeiten, die mit der Führung des zu ändernden Namens einhergehen

  • ggf. psychologische Gutachten zur seelischen Belastungslage

 

Bei Antragstellung für Scheidungs- Stief- oder Pflegekinder oder bei Betreuten müssen zusätzlich folgende Unterlagen vorgelegt werden:

 

  • Genehmigung des Vormundschaftsgerichts bei Antrag durch Vormund, Pfleger oder Betreuer (Nr. 17 Buchst. g NamÄndVwV)

  • Bestallungsurkunde bei Beantragung durch einen Vormund

  • Anhörung des Vormundschaftsgerichts bei über 16 Jahre alten beschränkt geschäftsfähigen Personen (Nr. 17 Buchst. h NamÄndVwV) oder Geschäftsfähigen, für die ein Betreuer bestellt und ein Einwilligungsvorbehalt angeordnet ist (§ 2 Abs. 2 NamÄndG)

  • beglaubigte Ablichtung des Scheidungsurteils/-beschlusses

  • Nachweis über den Besitz des elterlichen Sorgerechts (Negativbescheinigung Jugendamt) oder beglaubigte Ablichtung des Sorgerechtsbeschlusses

  • Zustimmungserklärung der leiblichen Mutter

  • Zustimmungserklärung des leiblichen Vaters

  • Zustimmungserklärung der Pflegeeltern

 

Das Formular kann nur abgeschickt werden, sofern midestens ein Dokument der genannten Unterlagen hochgeladen wurden.

 

Bevor Sie starten, können Sie hier die Datenschutzhinweise einsehen!

Die Erhebung der Daten erfolgt aufgrund folgender Vorschriften:

  • Gesetz über die Änderung von Familiennamen und Vornamen (NamÄndG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 26. März 2021 (BGBl. I S. 738) in der derzeit gültigen Fassung
  • Erste Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über die Änderung von Familiennamen und Vornamen (1. DVNamÄndG) vom 07.01.1938 (RGBl. I S. 12) in der derzeit gültigen Fassung
  • Allgemeine Verwaltungsvorschriften zum Gesetz über die Änderung von Familiennamen und Vornamen (NamÄndVwV) vom 11.08.1980 (BAnz. Nr. 153a) in der derzeit gültigen Fassung

Bürgerkonto:

 

Das Bürgerkonto (BayernID) ist der zentrale Zugang zu Online-Verwaltungsleistungen.

Wenn Sie sich einmalig mit dem Verfahren Online-Ausweisfunktion (eID, eAT, eID-Karte), ELSTER-Zertifikat oder authega-Zertifikat registrieren, können Sie das Bürgerkonto für alle Online-Dienste aller Behörden nutzen. 

Ohne Bürgerkonto:

 

Sollten Sie über kein Bürgerkonto verfügen, so können Sie auch ohne Login direkt zum Formular.

PDF-Formular:

 

Sie möchten das Formular ausdrucken und per Hand ausfüllen?

Dann können Sie hier die Druckversion (PDF-Dokument) herunterladen und per Post verschicken.

Ihre persönlichen Angaben

Hinweis

Bitte füllen Sie mindestens eines der nachfolgenden Felder (Telefon oder E-Mail) aus, damit wir Sie bei notwendigen Anliegen erreichen können.

1. Angaben zur Namensänderung
2. Angaben zur Person, deren Name geändert werden soll

(gilt auch für minderjährige Person)

Achtung

Ihre Angaben sind fehlerhaft. Bitte Korrigieren Sie Ihr Geburtsdatum!

3. Ehegatte/Lebenspartner der unter II. genannten Person

Achtung

Ihre Angaben sind fehlerhaft. Bitte Korrigieren Sie Ihr Geburtsdatum!

Achtung

Ehen mit Minderjährigen ist in Deutschland rechtlich nicht zulässig! Bitte stellen Sie für diese Person einen eigenen Antrag.

Hinweis

Bitte füllen Sie mindestens eines der nachfolgenden Felder (Telefon oder E-Mail) aus, damit wir Sie bei notwendigen Anliegen erreichen können.

4. Minderjährige Kinder

(auch solche, auf deren Namen sich die Namensänderung nicht erstrecken soll)

Hinweis

Möchten Sie mehrere Kinder angeben, klicken Sie auf den grünen Button "+ weitere hinzufügen"

Bitte Beachten Sie, dass an dieser Stelle nur maximal 3 Kinder angegeben werden können.

 

Sollten Sie mehrere Kinder angeben wollen, ergänzen Sie diese bitte auf der letzten Seite unter "Möchten Sie noch etwas hinzufügen?".

Achtung

Bei einem Ihrer Kinder sind Ihre Angaben fehlerhaft. Bitte Korrigieren Sie Ihr Geburtsdatum!

5. Begründung des Antrags

Hinweis

Möchten Sie mehrere Dokumente hochladen, klicken Sie auf den grünen Button "+ weitere hinzufügen"

Bitte Beachten Sie, dass an dieser Stelle nur maximal 5 Dokumente hochgeladen werden können.

6. Antragstellende Person(en)

Hilfestellung:

  • Sie haben unter 2. Angaben zur Person, deren Name geändert werden soll angegeben, dass die Angaben aus dem Bereich "Ihre persönlichen Angaben" übernommen werden können. Somit ist Option 1 anzuwählen.
  • Aus dem angegebenen Geburtsdatum unter 2. Angaben zur Person, deren Name geändert werden soll, ergibt sich, dass die betroffene Person minderjährig ist. Somit ist Option 2 anzuwählen.
  • Sie haben unter 3. Ehegatte/Lebenspartner der unter II. genannten Person angegeben, dass sich die Namensänderung auch auf den Partner erstrecken soll. Somit ist Option 3 anzuwählen.
  • Sie haben unter 4. Minderjährige Kinder angegeben, dass sich die Namensänderung auch auf eines bzw. mehrere Kinder erstrecken soll. Somit ist Option 4 oder 5 anzuwählen.

Angaben zur gesetzlichen Vertretung

7. Beteiligte

die zu hören sind (z.B. leiblicher Vater, leibliche Mutter, Pflegeeltern usw.) 

Hinweis

Möchten Sie mehrere Beteiligte angeben, klicken Sie auf den grünen Button "+ weitere hinzufügen"

Bitte Beachten Sie, dass an dieser Stelle nur maximal 4 Beteiligte angegeben werden können.

 

Sollten Sie mehrere Kinder angeben wollen, ergänzen Sie diese bitte auf der letzten Seite unter "Möchten Sie noch etwas hinzufügen?".

8. Nachweise

Fremdsprachige Urkunden sind mit einer Übersetzung eines öffentlich beeidigten oder anerkannten Übersetzers vorzulegen.

Hinweis

In Ausnahmefällen können Zustimmungserklärungen auch durch die Verwaltungsbehörde eingeholt werden. 


Das Landratsamt Cham holt in der Regel folgende Auskünfte nach Nr. 18 NamÄndVwV ein: 

  • Auskunft aus dem Schuldnerverzeichnis (bei volljährigen Personen) 
  • Auskunft der zuständigen Polizeidienststelle (bei Personen über 14 Jahren)
  • Stellungnahme des zuständigen Jugendamtes (insbesondere bei Scheidungs-, Stief- oder Pflege-kindern) 
  • ggf. Stellungnahmen der Beteiligten
  • Stellungnahme des Gesundheitsamtes (bei psychologischen Gutachten)
  • ggf. Auskünfte bei beteiligten Standesämtern, Meldebehörden, Staatsangehörigkeits- und Na-mensänderungsbehörden, Konsulaten oder Botschaften 
     
9. Upload der Dokumente

Hinweis

Möchten Sie mehrere Nachweisdokumente hochladen, klicken Sie auf den grünen Button "+ weitere hinzufügen"

Bitte Beachten Sie, dass an dieser Stelle nur maximal 3 Nachweisdokumente hochladen werden können.

 

Hinweis

Möchten Sie mehrere Lichtbildausweise hochladen, klicken Sie auf den grünen Button "+ weitere hinzufügen"

Bitte Beachten Sie, dass an dieser Stelle nur maximal 5 Dokumente hochladen werden können.

 

Hinweis

Möchten Sie mehrere kirchliche / beweiskräftige Bescheinigungen hochladen, klicken Sie auf den grünen Button "+ weitere hinzufügen"

Bitte Beachten Sie, dass an dieser Stelle nur maximal 3 Dokumente hochladen werden können.

 

Hinweis

Möchten Sie mehrere kirchliche / beweiskräftige Bescheinigungen hochladen, klicken Sie auf den grünen Button "+ weitere hinzufügen"

Bitte Beachten Sie, dass an dieser Stelle nur maximal 3 Dokumente hochladen werden können.

 

Schlusserklärung
  • Gemäß Art. 6 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2 des Kostengesetzes (KG) in Verbindung mit Tarif-Nr. 2.II.9, Tarif-Stellen 1 und 2 des Kostenverzeichnisses (KVz) beträgt die Gebühr für die Änderung eines Familiennamens 50,00 € bis 1.500,00 €, die Gebühr für die Änderung eines Vornamens 25,00 € bis 500,00 €. 
  • Muss ein Antrag abgelehnt werden, ist die Gebühr insbesondere nach dem Verwaltungsaufwand festzusetzen (Art. 8 Abs. 1 KG). 
  • Wird ein Antrag zurückgenommen wird 1/10 bis 3/4 der Genehmigungsgebühr erhoben (Art. 8 Abs. 2 KG). 
  • In geeigneten Fällen kann die Amtshandlung, die auf Antrag vorzunehmen ist, auch von der Zahlung eines angemessenen Vorschusses bis zur Höhe der voraussichtlich entstehenden Kosten abhängig gemacht werden. 
  • Die Höhe der Gebühr im Einzelfall ergibt sich aus dem mit der Amtshandlung verbundenen Verwaltungsaufwand und der Bedeutung, dem wirtschaftlichen Wert oder dem sonstigen Nutzen der Amtshandlung für die antragstellende Person sowie den wirtschaftlichen Verhältnissen der antrag-stellenden Person. 
  • Für den Regelfall von Namensänderungen werden vom Landratsamt Cham folgende Beträge erhoben:
    Familiennamensänderung: Erwachsene    150,00 € 
                                                     Kinder              100,00 €
    Vornamensänderung:          Erwachsene    100,00 €
                                                     Kinder               80,00 € 
  • Falls eine Ermäßigung der Gebühr beantragt wird, sind Nachweise über die Einkommensverhältnis-se vor einer abschließenden Entscheidung vorzulegen

Wie geht es weiter?

 

Nach dem Absenden des Formulars können Sie den ausgefüllten Antrag herunterladen.

 

Nach Überprüfung Ihrer Daten erhalten Sie eine schriftliche Rückmeldung. Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitungszeit bis zu 3 Monate in Anspruch nehmen kann.

 

Nachreichungen senden Sie bitte per Post an 

Landratsamt Cham

Staatsangehörigkeits- und Personenstandsrecht, Standesamtswesen

Rachelstraße 6

93413 Cham

Hinweis

Für Ihren Antrag werden mehrere Unterschriften benötigt. Da dies nach unserem aktuellem Stand der Technik nicht umsetzbar ist, müssen Sie den Antrag an dieser Stelle ausdrucken.

Nach dem alle beteiligten unterschrieben haben, können Sie uns den Antrag per Post zusenden.

Wichtig

Nachdem Sie auf "Drucken" geklickt haben, wird automatisch im Hintergrund das ausgefüllte PDF-Dokument heruntergeladen. Schauen Sie bitte in Ihrem lokalen Download-Ordner nach.

Änderungen, die nach dem Klick auf den Button eingetragen werden, gehen verloren.