Antrag zur Abwasserbeseitigung

(Art. 15 i. V. m. Art. 70 BayWG)

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Notwendige Unterlagen:

 

Wir empfehlen vor dem Ausfüllen des Antrags folgende Unterlagen bereit zu halten:

 

  • Unterschriebenes Gutachten eines privaten Sachverständigen in der Wasserwirtschaft (PSW)
  • Übersichtslageplan M 1:5000
  • Lageplan M 1:1000
  • Bauzeichnung (Grundriss und Schnitt der Abwasseranlage, nicht kleiner als M 1 : 100) 

Ferner bei Einleitung in das Grundwasser:

  • Nachweis des Sickervermögens bei schwierigen Untergrundverhältnissen (Sickertest)

 

Das Formular kann nur abgeschickt werden, sofern die entsprechenden Unterlagen hochgeladen wurden.

 

Bevor Sie starten, können Sie hier die Datenschutzhinweise einsehen!

Hinweis

Die von Ihnen ausgewählte Kommune möchte den Antrag weiterhin in Papierform erhalten. Bitte nutzen Sie die PDF-Druckversion.

Wie möchten Sie das Formular ausfüllen?

Bürgerkonto:

 

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Kein Bürgerkonto:

 

Sollten Sie über kein Bürgerkonto verfügen, so können Sie auch ohne Login direkt zum Formular.


PDF-Formular:

 

Sie möchten das Formular ausdrucken und per Hand ausfüllen?

Dann können Sie hier die Druckversion (PDF-Dokument) herunterladen und per Post verschicken.

Organisationsbezogene Daten

Angaben zum Ansprechpartner

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Bitte füllen Sie mindestens eines der nachfolgenden Felder (Telefon oder E-Mail) aus, damit wir Sie bei notwendigen Anliegen erreichen können.

Ihre persönlichen Angaben

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Ihre Angaben zum Bauvorhaben
Angaben zum anerkannten privaten Sachverständigen in der Wasserwirtschaft (PSW)

Der o.g. Sachverständige hat ein Gutachten über die ordnungsgemäße Errichtung der Abwasserbeseitigungsanlage erstellt. Das Gutachten, in dem die Abwasserbeseitigung genau beschrieben ist, liegt diesem Antrag in unterschriebener Form bei.

Bitte fügen Sie hier nötige Unterlagen an

Bitte fügen Sie die genannten Unterlagen als Datei an.

Über die Schaltfläche "Datei auswählen" können Sie Ihren Computer nach Ihren Unterlagen durchsuchen und auswählen.

Der Antrag sowie die nachstehend genannten Unterlagen und Pläne sind

- jeweils vierfach, soweit der Antrag im Zusammenhang mit einem Bauantrag erfolgt,

- jeweils dreifach in den anderen Fällen vorzulegen (vgl. § 1 Abs. 4 Satz 1 der Verordnung über Pläne und Beilagen in wasserrechtlichen Verfahren (WPBV).

 

Folgende Unterlagen und Pläne sind neben dem Antrag vorzulegen:

- Gutachten eines privaten Sachverständigen in der Wasserwirtschaft (PSW)

- Übersichtslageplan M 1 : 5 000

- Lageplan M 1 : 1 000

- Bauzeichnung (Grundriss und Schnitt der Abwasseranlage, nicht kleiner als M 1 : 100)

 

Ferner bei Einleitung in das Grundwasser:

- Nachweis des Sickervermögens bei schwierigen Untergrundverhältnissen (Sickertest)

Möchten Sie uns weitere Unterlagen zur Verfügung stellen?

Weitere Unterlagen sind nicht zwingend erforderlich, können uns aber ggf. helfen, Ihr Anliegen schneller zu bearbeiten. Bitte geben Sie zusätzlich zur Datei an, um welche Art von Unterlage es sich handelt.

Schlusserklärung

Wie geht es weiter?

 

Nach dem Absenden des Formulars können Sie den ausgefüllten Antrag herunterladen.

 

Der Antrag wird zur Stellungnahme an die entsprechende Gemeinde weitergeleitet.

Nach Abgabe der Stellungnahme geht der Antrag beim Landratsamt Cham ein. Wenn noch Angaben oder Dokumente nötig sein sollten, werden wir uns bei Ihnen melden.

 

Der Bescheid wird Ihnen postalisch an die angegebene Adresse zugeschickt.

 

Nachreichungen senden Sie bitte per Post an Landratsamt Cham - Wasserrecht, Rachelstraße 6, 93413 Cham möglich.