Anzeige von Herstellern, Behandlern und Inverkehrbringern nach §2a der Bedarfsgegenständeverordnung
Hinweis:
Unternehmer, die Lebensmittelbedarfsgegenstände als Fertigerzeugnis herstellen, behandeln oder in den Verkehr bringen, haben dies nach §2a Bedarfsgegenständeverordnung spätestens bei der Aufnahme der Tätigkeit der für den jeweiligen Betrieb zuständigen Behörde anzuzeigen. Ausnahmen von der Anzeigepflicht bestehen für Betriebe, die bereits nach Artikel 6 der Verordnung (EG) Nr. 852/2004 über Lebensmittelhygiene bei der zuständigen Behörde registriert worden sind. Besteht ein Lebensmittelunternehmen aus mehreren Betriebsstätten, hat die Meldung für jeden Betrieb gesondert zu erfolgen. Änderungen sind spätestens sechs Monate nach Eintritt der Änderung mittzuteilen, wenn die Änderung zu diesem Zeitpunkt noch besteht.
Bevor Sie starten, können Sie hier die Datenschutzhinweise einsehen!
Bürgerkonto:
Das Bürgerkonto (BayernID) ist der zentrale Zugang zu Online-Verwaltungsleistungen.
Wenn Sie sich einmalig mit dem Verfahren Online-Ausweisfunktion (eID, eAT, eID-Karte), ELSTER-Zertifikat oder authega-Zertifikat registrieren, können Sie das Bürgerkonto für alle Online-Dienste aller Behörden nutzen.
Kein Bürgerkonto:
Sollten Sie über kein Bürgerkonto verfügen, so können Sie auch ohne Login direkt zum Formular.
PDF-Formular:
Sie möchten das Formular ausdrucken und per Hand ausfüllen?
Dann können Sie hier die Druckversion (PDF-Dokument) herunterladen und per Post verschicken.
Workflow
Vorname*
Nachname*
Adresse*
PLZ*
Ort*
Bitte füllen Sie mindestens eines der nachfolgenden Felder (Telefon, Mobilfunknummer oder E-Mail) aus, damit wir Sie bei notwendigen Anliegen erreichen können.
Telefon*
E-Mail*
Handy*
Bezeichnung der Betriebsstätte*
Die Adresse der Betriebsstätte entspricht der Adresse des Lebensmittelunternehmers
Postleitzahl*
Was wollen Sie melden?*
einschl. im Wege der Fernkommunikation durchgeführter Tätigkeit
Welche Tätigkeit führt Ihr Betrieb aus bzw. welche Betriabsart haben Sie?*
Gruppen der Materialien und Gegenstände nach Anhang I der VO (EG) Nr. 1934/2004
Bitte kreuzen Sie die entsprechendes an*
Hiermit bestätige ich die betreffenden Datenschutzhinweise gelesen zu haben und mit der Datenschutzerklärung einverstanden zu sein.*
Hiermit bestätige ich die Richtigkeit der angegebenen Daten.*
Es ist mir bekannt, dass falsche Angaben u.U. den Straftatbestand des Betrugs erfüllen können.*
Wie geht es weiter?
Nach dem Absenden des Formulars können Sie den ausgefüllten Antrag herunterladen.
Nach Überprüfung Ihrer Daten erhalten Sie eine schriftliche Rückmeldung.
Nachreichungen senden Sie bitte per Post an:
Landratsamt Cham
Veterinärwesen
Rachelstraße 6
93413 Cham