Anzeige von Herstellern, Behandlern und Inverkehrbringern
nach §2a der Bedarfsgegenständeverordnung

Antragsteller
Meldeart
Zusammenfassung

Hinweis:

 

Unternehmer, die Lebensmittelbedarfsgegenstände als Fertigerzeugnis herstellen, behandeln oder in den Verkehr bringen, haben dies nach §2a Bedarfsgegenständeverordnung spätestens bei der Aufnahme der Tätigkeit der für den jeweiligen Betrieb zuständigen Behörde anzuzeigen. Ausnahmen von der Anzeigepflicht bestehen für Betriebe, die bereits nach Artikel 6 der Verordnung (EG) Nr. 852/2004 über Lebensmittelhygiene bei der zuständigen Behörde registriert worden sind.
Besteht ein Lebensmittelunternehmen aus mehreren Betriebsstätten, hat die Meldung für jeden Betrieb gesondert zu erfolgen.
Änderungen sind spätestens sechs Monate nach Eintritt der Änderung mittzuteilen, wenn die Änderung zu diesem Zeitpunkt noch besteht.

 

Bevor Sie starten, können Sie hier die Datenschutzhinweise einsehen!

Wie möchten Sie das Formular ausfüllen?

Bürgerkonto:

Das Bürgerkonto (BayernID) ist der zentrale Zugang zu Online-Verwaltungsleistungen.
Wenn Sie sich einmalig mit dem Verfahren Online-Ausweisfunktion (eID, eAT, eID-Karte), ELSTER-Zertifikat oder authega-Zertifikat registrieren, können Sie das Bürgerkonto für alle Online-Dienste aller Behörden nutzen. Das Formular wird automatisch mit den Daten des Bürgerkontos vorbefüllt.


Kein Bürgerkonto / Unternehmenskonto:

Sollten Sie über kein Bürgerkonto bzw. Unternehmenskonto verfügen, so können Sie auch ohne Login direkt zum Formular.


PDF-Formular:

Sie möchten das Formular ausdrucken und per Hand ausfüllen?

Dann können Sie hier die Druckversion (PDF-Dokument) herunterladen und per Post verschicken.

 

Angaben zum Lebensmittelunternehmer

Hinweis: 

Bitte füllen Sie mindestens eines der nachfolgenden Felder (Telefon, Mobilfunknummer oder E-Mail) aus, damit wir Sie bei notwendigen Anliegen erreichen können.

Angaben zur Betriebsstätte
Art der Meldung
Angaben zur Betriebstätigkeit

einschl. im Wege der Fernkommunikation durchgeführter Tätigkeit

Angaben zum Produktsortiment

Gruppen der Materialien und Gegenstände nach Anhang I der VO (EG) Nr. 1934/2004

Schlusserklärung

Wie geht es weiter?

 

Nach dem Absenden des Formulars können Sie den ausgefüllten Antrag herunterladen.

 

Nach Überprüfung Ihrer Daten erhalten Sie eine schriftliche Rückmeldung.

 

Nachreichungen senden Sie bitte per Post an:

Landratsamt Cham

Veterinärwesen

Rachelstraße 6

93413 Cham

Landratsamt Cham
Veterinärwesen
Rachelstraße 6
93413 Cham
+49 (9971) 78-224
veterinaeramt@lra.landkreis-cham.de
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