Meldung gemäß § 47 SGB VIII
von Kindertageseinrichtungen

Hinweise zur Umsetzung

Schritt 1
Schritt 2
Schritt 3
Ihre Angaben zur Einrichtung

Meldende Person

Ihre Meldung

Darstellung des Ereignisses/ der Entwicklung; ggf. Vorgeschichte

Vorgesetzte; Sorgeberechtigte; RTW; Jugendamt; etc.)

Schlusserklärung

Wie geht es weiter?

 

Nach dem Absenden des Formulars erhält der Träger der Einrichtung eine Benachrichtigung mit der Bitte um Bestätigung Ihrer angegebenen Daten. Sobald Ihre Daten bestätigt wurden, geht das Formular beim Landratsamt ein. 

 

Nachreichungen senden Sie bitte an kindertageseinrichtungen@lra.landkreis-cham.de.

 

Bestätigung der Daten durch den Träger

Bestätigende Person

Landratsamt Cham
Rachelstraße 6
93413 Cham
+49 (9971) 78-314
Mo - Do: 8:00 - 16:00 Uhr, Fr: 08:00 - 12:00 Uhr
kindertagesbetreuung@lra.landkreis-cham.de
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