Anzeige zur vorübergehenden Verwendung von Räumen als Versammlungsstätte

mit mehr als 200 Personen nach § 47 Versammlungsstättenverordnung (VStättV)

Hinweis

Veranstaltungen für mehr als 200 Personen, in Räumen, die nicht als Versammlungsstätte genehmigt sind, sind mindestens vier Wochen vorher dem Landratsamt Cham als Bauaufsichtsbehörde anzuzeigen. Das Bauamt soll anhand der Angaben und Unterlagen prüfen können, ob die Räumlichkeiten dafür geeignet sind oder Sicherheitsbedenken bestehen. 

Notwendige Unterlagen:

 

Wir empfehlen vor dem Ausfüllen des Antrags folgende Unterlagen bereit zu halten:

  • Übersichtsplan / Lageplan M 1 : 1000  

  • Grundriss / Bestuhlungsplan M 1 : 100

  • Veranstaltungsbeschreibung

  • ggf. Fotos des Veranstaltungsortes

 

Das Formular kann nur abgeschickt werden, sofern die entsprechenden Unterlagen hochgeladen wurden.

Bevor Sie starten können Sie hier die Datenschutzhinweise einsehen!

Wichtig

Der Antrag muss vom verantwortlichen Veranstalter ausgefüllt werden!

Wie möchten Sie das Formular ausfüllen?

Bürgerkonto:

 

Das Bürgerkonto (BayernID) ist der zentrale Zugang zu Online-Verwaltungsleistungen.

Wenn Sie sich einmalig mit dem Verfahren Online-Ausweisfunktion (eID, eAT, eID-Karte), ELSTER-Zertifikat oder authega-Zertifikat registrieren, können Sie das Bürgerkonto für alle Online-Dienste aller Behörden nutzen. 

 


Kein Bürgerkonto:

 

Sollten Sie über kein Bürgerkonto verfügen, so können Sie auch ohne Login direkt zum Formular.


PDF-Formular:

 

Sie möchten das Formular ausdrucken und per Hand ausfüllen?

Dann können Sie hier die Druckversion (PDF-Dokument) herunterladen und per Post verschicken.

Angaben zum verantwortlichen Veranstalter

Hinweis

Bitte füllen Sie mindestens eines der nachfolgenden Felder (Telefon oder E-Mail) aus, damit wir Sie bei notwendigen Anliegen erreichen können.

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Angaben zum Eigentümer des Veranstaltungsortes
Angaben zur Veranstaltung
Weitere Angaben zur Veranstaltung und erforderliche Anlagen

Hinweis

Bitte beachten Sie, dass auf dem Grundriss / Bestuhlungsplan (Maßstab 1 : 100) folgendes dargestellt sein muss:

  • Größe und Lage des Raumes (unterirdisch, ebenerdig oder OG?) 
  • Rettungswege (mit Breite und Länge) inkl. lichte Breite der Ausgänge, Treppen und Flure 
  • Türarten und Aufschlagsrichtung in den Rettungswegen 
  • Notausgänge 
  • Anordnung der Sitz- und Stehplätze, Bühne, Theke, etc. 
  • baulichen Beschaffenheit von Böden, Wänden und Decken (massiv, Holz, etc.) 

Hinweis

Bitte beachten Sie, dass in der Veranstaltungsbeschreibung auf folgendes eingegangen werden muss:

  • zu Ablauf und Art der Veranstaltung 
  • zur voraussichtlichen max. Anzahl der Besucher 
  • zur Dekoration (i. d. Regel nicht brennbar, etc.) 
  • ggf. zu Handlungen mit offenem Feuer (Heizstrahler, Grillstellen, Kerzen, etc.) 
  • ggf. zu pyrotechnischen Effekten 
  • ggf. zu Brandschutz- und Rettungsmaßnahmen  
    (z.B. Brandsicherheitswache, Feuerlöschgeräte, Alarmierung von Feuerwehr / Polizei / Rettungsdienst) 

Hinweis

Möchten Sie mehrere Fotos hochladen, klicken Sie auf den grünen Button "+ weitere hinzufügen"

Bitte Beachten Sie, dass an dieser Stelle nur maximal 5 Fotos hochgeladen werden können.

 

Hinweis

Zusätzliche Bauten (z. B. Festzelte), die für die Veranstaltung aufgebaut und genutzt werden sollen, sind sogenannte „fliegende Bauten“ der Bauaufsichtsbehörde gesondert anzuzeigen. Dies kann über das Formular "Anzeige zur Gebrauchsabnahme für fliegende Bauten" gemacht werden. Dabei ist das Prüfbuch mit vorzulegen. 

Schlusserklärung

Wie geht es weiter?

 

Nach dem Absenden des Formulars können Sie den ausgefüllten Antrag herunterladen. Sobald Ihrer Daten überprüft wurden, erhalten Sie eine schriftliche Rückmeldung.

 

Nachreichungen senden Sie bitte per Post an 


Landratsamt Cham  
Bauamt  
Rachelstraße 6  
93413 Cham